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Aug 10, 2023

santamonica.gov

24. August 2023, 8:01 Uhr von Elias Platte-Bermeo

Seit 1991 sind gasbetriebene Laubbläser in Santa Monica verboten, um die damit verbundene Luftverschmutzung und den Lärm zu reduzieren. Viele gasbetriebene Laubbläser sind jedoch weiterhin im Einsatz. Diese gasbetriebenen Laubbläser haben oft hohe Schallwerte zwischen 80 und 100 Dezibel und stoßen Schadstoffe aus, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind.

Im Juli 2023 verabschiedete der Stadtrat Richtlinienänderungen, um dieses Problem anzugehen, indem er nur emissionsfreie elektrische Laubbläser mit einer Schallleistung von 70 Dezibel oder weniger zuließ und die Durchsetzung der Laubbläserrichtlinie der Stadt dadurch verstärkte, dass Gemeindemitglieder Fotos oder Videos einreichen konnten Hinweise auf Verstöße. Gemeindemitglieder können mutmaßliche Verstöße gegen diese Richtlinie über das 311-System der Stadt melden, indem sie zur Kategorie „Lärmbeschwerde“ navigieren.

Diese aktualisierte Richtlinie ermöglicht eine effiziente Landschaftsgestaltung und stellt gleichzeitig sicher, dass die Geräte einen gesunden Geräuschpegel nicht überschreiten. Es unterstützt auch das Ziel des Climate Action & Adaptation Plan der Stadt, CO2-Neutralität zu erreichen, und die Ziele des Sustainable City Plan zur Verbesserung der Luftqualität für alle.

Wichtig ist, dass diese aktualisierte Richtlinie die Pflicht zur Einhaltung von Vorschriften von typischerweise schlecht bezahlten Landschaftsgärtnern auf die Person oder Organisation verlagert, die sie beschäftigt. Angestellte Landschaftsgärtner haften nicht für Verstöße, wenn ihnen von einer verantwortlichen Partei ein verbotenes Gerät – beispielsweise ein gasbetriebener Laubbläser – zur Verfügung gestellt wird oder sie von einem Verantwortlichen angewiesen werden, verbotene Landschaftsgestaltungstätigkeiten durchzuführen – beispielsweise die Verwendung eines gasbetriebenen Laubbläsers Party. Zu den Verantwortlichen gehören ein Grundstückseigentümer, ein Mieter, ein Bewohner, eine Person mit einem rechtlichen Interesse an einer Immobilie oder eine Person, die eine Immobilie besitzt, der Präsident oder ein anderer Leiter einer Körperschaft oder eine Person, die von einer Körperschaft dazu bevollmächtigt wurde, in einem Zivilprozess die Zustellung einer Klage entgegenzunehmen Aktion, ein Geschäftsinhaber oder Manager eines Unternehmens.

Weitere Informationen zur aktualisierten Laubbläserrichtlinie von Santa Monica finden Sie auf der Website der Stadt.

Elias Platte-Bermeo Nachhaltigkeitsanalyst

Programme, Nachhaltigkeit und Umwelt

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